So kommt man ins Hauptstudium

§ 8

Eintritt in das Hauptstudium und in das praktische Studiensemester

(1) Zum Eintritt in das Hauptstudium ist nur berechtigt, wer die Vorprüfung bestanden  oder in der Vorprüfung in den Fächern Ingenieurmathematik, Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik, Technische Mechanik, Festigkeitslehre, Maschinenelemente 1, Konstruktion/CAD und Werkstofftechnik bis auf höchstens zwei Ausnahmen mindestens die Endnote “ausreichend” erzielt hat.

(2) Der Eintritt in das praktische Studiensemester setzt die bestandene Vorprüfung "(die oberen 7 + Physik, KO, usw.)" und die Anerkennung des Grundpraktikums voraus.